Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, sollten Sie nach der neuen UVSV-Verordnung kein Solarium benutzen:
- Sie leiden an Hautkrankheiten?
- Ihre Haut zeigt Vorstufen von Hautkrebs, oder es liegt oder lag eine Hautkrebserkrankung vor?
- Sie neigen zu krankhaften Hautreaktionen infolge von UV-Bestrahlung?
- Sie nehmen photoallergene, photosensibilisierende oder phototoxisch wirkende Arzneimittel ein?
- Bei ihren Verwandten ersten Grades ist schwarzer Hautkrebs aufgetreten?
- Ihre Haut weist atypische entfärbte Bereiche auf?
- Ihre Haut weist atypische oder mehr als 50 Leberflecken auf?
- Sie leiden aktuell unter einem Sonnenbrand oder hatten als Kind oft Sonnenbrand?
- Ihre Haut neigt zu Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken?
- Ihr Hauttyp gehört zur Gruppe I oder II?
- Ihre natürliche Haarfarbe ist rötlich?
- Ihr Immunsystem ist krankheitsbedingt geschwächt?
- Sie haben gerade eine Besonnungsserie absoviert oder geraten in Konflikt zu den 10. Grundregen (siehe Pkt. Grundregeln)?